Soziales

Inflationsbekämpfung endlich ernst nehmen - Preisanstieg begrenzen und Folgen der Inflation abfedern

Petition richtet sich an
Sächsische Staatsregierung, Sächsischer Landtag , Deutscher Bundestag und Bundesregierung Deutschland
2.453 Unterstützende 2.445 in Deutschland

Sammlung beendet

2.453 Unterstützende 2.445 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 28.09.2022
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

 

Wir die Unterzeichner dieser Petition fordern die Landesregierung dazu auf, sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen:

 

  1. dass der steuerliche Grundfreibetrag von 9.984 Euro auf 12.600 Euro pro Jahr angehoben wird,
  2. dass die Mehrwertsteuer generell und dauerhaft von 19 Prozent auf 17 Prozent gesenkt wird. Für Energieträger, wie Brenn-, Heiz- und Kraftstoffe fordern wir darüber hinaus die Senkung der Mehrwertsteuer auf 7 Prozent,
  3. dass die Pendlerpauschale auf 40 Cents je Kilometer erhöht wird und bereits ab dem ersten Kilometer gilt,
  4. dass die CO2-Bepreisung, die EEG-Umlage, die Stromsteuer und die Energiesteuer abgeschafft werden, um eine schnelle spürbare Entlastung zu erreichen,
  5. dass die Niedrigzinspolitik und die Ausdehnung der Geldmenge endlich beendet wird,
  6. dass der Sparerfreibetrag von 801 Euro auf 1.200 Euro pro Person erhöht wird und
  7. dass der Steuertarif bei der Lohn- und Einkommenssteuer jährlich an die Inflationsrate angepasst wird.

 

 

Erstunterzeichner:

 

Andre Barth, MdL, Haushalts- & Finanzpolitischer Sprecher der sächs. AfD Fraktion

Holger Hentschel, MdL & Vorsitzender des Haushalts- und Finanzausschusses

Jan Zwerg, MdL und Parlamentarischer Geschäftsführer der sächs. AfD Fraktion

Jörg Urban, MdL und Vorsitzender der sächs. AfD Fraktion

 

Begründung

Im Januar 2022 lag der Anstieg der Verbraucherpreise im Vergleich zum Vorjahresmonat bei plus 4,9 Prozent, nachdem der Preisanstieg im Dezember 2021 sogar 5,3 Prozent erreicht hatte. Lediglich im Juni 1992 war die Inflationsrate mit 5,8 höher gewesen. Haushaltsenergie und Kraftstoffe verteuerten sich im Januar 2022 sogar um 18,3 und 24,8 Prozent. Die Preise für Lebensmittel stiegen im Jahresvergleich um 5 Prozent.[1]

 

Durch die Inflation wird die Kaufkraft des Geldes zerstört. Dies betrifft vor allem ärmere Menschen, denn sie müssen einen großen Teil ihres Einkommens für lebensnotwendige Güter wie Wohnen oder Lebensmittel aufwenden. Die Einkommenssteigerungen oder der Anstieg der Sozialleistungen erfolgen erst zeitlich verzögert und gleichen die Verteuerung der lebensnotwendigen Güter oft nicht vollständig aus.

 

Doch auch die Mittelschicht ist betroffen, weil ihr Vermögen häufig aus nicht inflationsgeschützten Vermögenswerten wie Lebensversicherungen oder Sparguthaben besteht.

 

Zu 1.:

Angesichts der hohen Inflation ist der bestehende steuerliche Grundfreibetrag für das Jahr 2022 von 9.984 Euro aus Sicht der Unterzeichner unangemessen niedrig. Mit einer sofortigen Anhebung des Grundfreibetrages auf 12.600 Euro wollen wir die Bezieher niedriger Einkommen zumindest teilweise von der Einkommenssteuer entlasten und so den Anstieg der Preise für die Güter des notwendigen Lebensunterhalts kompensieren und damit der drohenden Lohn-Preis-Spirale vorbeugen.

 

Zu 2.:

Durch die Absenkung der Mehrwertsteuer wollen wir alle Verbraucher direkt entlasten und so der Inflation bei den Verbraucherpreisen entgegenwirken. Da die Energiepreise besonders stark gestiegen sind, halten wir in den genannten Fällen eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf 7 Prozent für geboten, um einen spürbar entlastenden Effekt zu erreichen. Dies kommt besonders Menschen mit niedrigem Einkommen zugute, die ein hohen Teil ihrer Einkünfte für lebensnotwendige Güter, Energie und Dienstleistungen aufwenden müssen.

 

Zu 3.:

Die Entfernungs- und Pendlerpauschale wurde zuletzt auf 35 Cents je Kilometer angehoben was einer Anhebung um 16,7 Prozent entsprach. Die Kraftstoffpreise sind jedoch im Jahresvergleich um 24,8 Prozent gestiegen, deshalb ist die bisherige Erhöhung unzureichend. Im Interesse aller Pendler in Sachsen ist es angemessen, die Pendlerpauschale auf 40 Cent ab dem ersten Kilometer zu erhöhen, um den bereits erfolgten und die noch zu erwartenden Preissteigerungen bei den Kraftstoffpreisen ausreichend auszugleichen. Die Zahlung der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer ist darüber hinaus erforderlich, um die Arbeitnehmer zu entlasten, die ebenfalls mit dem eigenen Auto zur Arbeit pendeln, jedoch die bisherige Kilometergrenze nicht erreichen. Denn auch sie sind von der Explosion des Treibstoffpreises betroffen.

 

Zu 4.:

Deutschlands Energiekosten steigen schon seit vielen Jahren unaufhörlich. Der Grund dafür sind die hohen und vielfältigen Steuern und Umlagen, die auf Energie erhoben werden. Die deutschen Strompreise für Privathaushalten gehören weltweit zu den höchsten. Die größten Preistreiber sind der CO2-Preis, die EEG-Umlage, die Stromsteuer und die Energiesteuer. Die Grenze des für die Verbraucher Ertragbaren ist längst überschritten. Der Bund muss die von ihm verursachten Kosten endlich aufheben, um die Bürger endlich spürbar zu entlasten.

Zu 5.:

Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verpflichtet in Art. 127 Abs.1 und Art. 282 Abs.2 die EZB dazu, die Geldwertstabilität des Euro zu sichern. Doch von diesem Ziel sind wir weit entfernt, denn die EZB betreibt das genaue Gegenteil. Mit ihrer Niedrigzins-Politik heizt sie seit Jahren den Anstieg der Immobilien- und Verbraucherpreise weiterhin an. Die großen Verlierer dieser verantwortungslosen Geldpolitik sind die Sparer, die ihr Geld auf dem Sparbuch haben und damit für das Alter vorsorgen wollen. Damit muss endlich Schluss sein.

Zu 6.:

Auch die von uns geforderte Anhebung des Sparerfreibetrags, soll in diesem Zusammenhang dabei helfen, die private Altersvorsorge wieder breiten Bevölkerungsschichten zu ermöglichen.

Zu 7.:

Darüber hinaus führt die kalte Progression dazu, dass in Zeiten stark steigender Inflation der Staat zulasten der Steuerpflichtigen immer mehr einnimmt, obwohl diese sich von Ihrem Einkommen immer weniger leisten können. Andere Staaten, wie Frankreich, die USA oder die Schweiz passen deshalb jährlich den Steuertarif an die Inflationsrate an. Dies wollen wir auch in Deutschland einführen, um mehr Steuergerechtigkeit herzustellen.

 

[1] Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 057 vom 11. Februar 2022,

  https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/02/PD22_057_611.html.

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Andre Barth aus Dippoldiswalde
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